Sightadel

Lösungen · Finanzdienstleister

DORA ist kein Projekt mehr.
Es ist Teil der laufenden Aufsicht.

Seit Januar 2025 gilt DORA für Finanzunternehmen in der ganzen EU. Die erste Welle ist geschafft, jetzt fragt die BaFin nach gelebten Prozessen und vollständigen Registern. Sightadel führt durch die Anforderungen, macht das Informationsregister zum Nebenprodukt der täglichen Dienstleisterpflege und hält fest, was das Leitungsorgan beschlossen hat.

Ausgangslage

Wie es in der Praxis aussieht.

Die meisten Institute haben DORA als Projekt begonnen: Lückenanalyse, Richtlinien überarbeiten, Register zum ersten Stichtag befüllen. Vieles davon steht heute in Tabellen, Laufwerksordnern und E-Mails. Das hat für die erste Einreichung gereicht. Für den laufenden Betrieb reicht es selten, weil jede Vertragsänderung, jeder neue Dienstleister und jeder Test irgendwo nachgetragen werden muss.

DORA verlangt mehr als ein Register. Die Verordnung ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement mit Verantwortung des Leitungsorgans, Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle, Testen der digitalen operationalen Resilienz, Steuerung des IKT-Drittparteienrisikos und freiwilliger Austausch von Bedrohungsinformationen. Technische Standards der europäischen Aufsichtsbehörden regeln die Einzelheiten. In Deutschland führt die BaFin die Aufsicht.

Kleinere Häuser stehen vor derselben Pflicht mit weniger Personal. Die Informationssicherheit liegt oft bei einer Person, die nebenbei auch Auslagerungen, Datenschutz und Notfallmanagement betreut. Für sie zählt vor allem, dass Nachweise an einer Stelle liegen, Fristen nicht vergessen werden und die nächste Prüfung keine Sammelaktion auslöst.

Warum jetzt

Typische Anlässe, das Thema anzugehen.

01

Jährliche Einreichung des Registers

Die BaFin fordert das Informationsregister einmal jährlich zu einem Stichtag an. Fehlende Kennungen oder widersprüchliche Angaben führen zu Zurückweisungen. Wer das Register erst kurz vorher aktualisiert, sucht jedes Jahr von vorn.

02

Prüfung durch Abschlussprüfer oder Aufsicht

Abschlussprüfer und Aufsicht fragen nach dem IKT-Risikomanagementrahmen, seiner jährlichen Überprüfung, nach Testergebnissen und nach der Abarbeitung von Befunden. Gefragt sind Belege mit Datum, keine Absichtserklärungen.

03

Neuer oder gewechselter IKT-Dienstleister

Vor Vertragsschluss sind Risikobewertung und Prüfung der Vertragsinhalte fällig. Unterstützt der Dienstleister eine kritische oder wichtige Funktion, kommen Ausstiegsstrategie und erweiterte Klauseln hinzu.

04

IKT-Vorfall oder Ausfall beim Dienstleister

Ein schwerwiegender Vorfall löst Meldefristen von wenigen Stunden aus. Wer Klassifizierungskriterien, Zuständige und Meldewege erst im Ernstfall klärt, verliert genau diese Stunden.

05

Befunde aus Revision oder Tests

Penetrationstests, Schwachstellenscans und interne Revision liefern Befunde. Die Aufsicht will sehen, dass sie bewertet, priorisiert und fristgerecht abgearbeitet werden.

06

Wachstum, neue Erlaubnis oder Übernahme

Mit einer erweiterten Erlaubnis, einer Fusion oder dem Wegfall von Ausnahmen kann der vereinfachte Rahmen entfallen. Dann gelten die vollen Anforderungen, und der Nachweisstand muss mitwachsen.

Relevante Frameworks

Was gilt – und was es hier konkret verlangt.

In eigenen Worten zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext in der geltenden Fassung.

DORAPflicht

Gilt seit dem 17. Januar 2025 unmittelbar für Finanzunternehmen in der EU, etwa Kreditinstitute, Zahlungs- und E-Geld-Institute, Wertpapierfirmen, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Ein Zertifikat gibt es nicht. Erwartet wird ein Nachweisstand, den BaFin und Prüfer nachvollziehen können.

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Nicht vorgeschrieben, aber die bewährte Grundlage. Risikomanagement, Zugriffs- und Änderungssteuerung, Backup und Vorfallbehandlung baut ein ISMS ohnehin auf. DORA ergänzt vor allem Informationsregister, Vorfallklassifizierung, Vertragsinhalte und das Testprogramm.

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DSGVOPflicht

Kundendaten, Kontodaten und Bonitätsinformationen sind sensibel. Verträge zur Auftragsverarbeitung und das Register nach DORA greifen auf dieselben Dienstleisterdaten zurück. Ein Vorfall kann gleichzeitig eine Meldung an die Datenschutzaufsicht und an die BaFin auslösen.

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NIS2Je nach Lage

Für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA ist DORA die speziellere Regelung. Die Cybersicherheitspflichten erfüllen Sie dort. NIS2 wird relevant, wenn Gesellschaften der Gruppe, etwa ein eigener IT-Dienstleister, außerhalb von DORA tätig sind und die Schwellen erreichen.

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BSI C5:2026Je nach Lage

Kein Thema für das Institut selbst, aber ein wertvoller Nachweis bei der Bewertung von Cloud-Dienstleistern. Ein aktuelles C5-Testat ersetzt nicht die eigene Risikobewertung, macht sie aber deutlich belastbarer.

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Empfohlene Reihenfolge

Womit Sie anfangen – und was danach kommt.

  1. 1

    Einordnung und Verhältnismäßigkeit

    Klären Sie, als welche Art Finanzunternehmen Sie unter DORA fallen und ob der vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen nach Art. 16 in Frage kommt. Davon hängt ab, wie umfangreich Rahmen, Tests und Dokumentation sein müssen.

  2. 2

    Kritische oder wichtige Funktionen bestimmen

    Welche Funktionen würden bei einem Ausfall den Geschäftsbetrieb, die Erfüllung von Pflichten oder die Erlaubnis gefährden? Diese Festlegung trägt durch Register, Verträge, Tests und Ausstiegsstrategien. Das Leitungsorgan beschließt sie.

  3. 3

    Dienstleister und Verträge erfassen

    Jeder IKT-Dienstleister wird mit Vertrag, unterstützten Funktionen, Standorten der Datenverarbeitung, Unterauftragnehmern und Nachweisen erfasst. Daraus entsteht das Informationsregister. Fehlende Vertragsinhalte werden zu Maßnahmen für die nächste Vertragsrunde.

  4. 4

    Vorfallprozess und Meldewege festlegen

    Klassifizierungskriterien, Zuständige, Vertretungen und Meldewege werden vorab dokumentiert und einmal durchgespielt. Ein Vorfallregister hält auch die Vorfälle fest, die nicht meldepflichtig sind.

  5. 5

    Lücken schließen und testen

    Die Anforderungen werden geführt durchgegangen, vorhandene Nachweise aus dem ISMS zugeordnet. Das Testprogramm läuft als Zyklus. Befunde werden zu Problemen mit Frist und Verantwortlichem.

  6. 6

    Jährlich überprüfen und berichten

    Der Rahmen wird mindestens einmal jährlich und nach schwerwiegenden Vorfällen überprüft. Das Leitungsorgan wird informiert, genehmigt Änderungen und bildet sich fort. Sightadel erinnert an jeden fälligen Termin.

Schwerpunkt

Die Dienstleisterkette ist der aufwendigste Teil

Kaum ein Institut betreibt seine IT allein. Kernbanksystem, Rechenzentrum, Cloud, Zahlungsverkehr und Fachanwendungen kommen von Dritten. DORA macht diese Abhängigkeiten zum Kern der Aufsicht.

Informationsregister

Kein einfaches Vertragsverzeichnis, sondern eine strukturierte Sammlung: Dienstleister, Vertrag, Funktion, Kritikalität, Standorte, Ersetzbarkeit und die Unterauftragnehmer dahinter. In Sightadel entsteht es aus der laufenden Pflege im Modul Anbieter, nicht aus einer Sammelaktion vor dem Stichtag.

Vertragsinhalte

Verträge über IKT-Dienstleistungen brauchen Mindestinhalte, etwa Leistungsbeschreibung, Orte der Datenverarbeitung, Zugangs- und Prüfrechte, Unterstützung bei Vorfällen und Kündigungsrechte. Für kritische oder wichtige Funktionen gelten erweiterte Anforderungen. Jede fehlende Klausel wird zur Aufgabe mit Verantwortlichem.

Bewertung vor und während der Zusammenarbeit

Vor Vertragsschluss wird das Risiko bewertet, danach regelmäßig überprüft. Zertifikate, Testate und Prüfberichte der Dienstleister liegen mit Gültigkeitsdatum beim jeweiligen Anbieter. Läuft ein Nachweis ab, sehen Sie es im Dashboard.

Ausstiegsstrategien

Für Dienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, braucht es einen dokumentierten Plan, wie die Leistung ohne Störung ersetzt oder zurückgeholt werden kann. Er wird wie jeder andere Nachweis versioniert und regelmäßig überprüft.

Aufwand und Dauer

Ehrlich geschätzt.

Kleines Institut im vereinfachten Rahmen3–6 Monate
Bis zu einem belastbaren Nachweisstand. Weniger Dokumentation, aber Register, Vorfallmeldung und Verträge gelten trotzdem. Den Ausschlag gibt meist die Zahl der Dienstleister.
Institut mit bestehendem ISMS4–8 Monate
Um verbleibende Lücken zu schließen. Risikomanagement und Vorfallbehandlung stehen, der Aufwand liegt bei Register, Vertragsanpassungen und Testprogramm.
Institut ohne strukturiertes ISMS6–12 Monate
Rahmen, Leitlinien, Prozesse und Register entstehen weitgehend neu. Vertragsanpassungen dauern oft am längsten, weil die Gegenseite mitspielen muss.

Die Spannen sind Erfahrungswerte, keine Zusage. Das Tempo bestimmen meist die Vollständigkeit der Vertragsbestände und die Bereitschaft der Dienstleister, Klauseln nachzuverhandeln. Wer für bedrohungsorientierte Penetrationstests bestimmt ist, plant diese als eigenes Projekt.

Was Sie lizenzieren · typisch Professional

Ein typisches Institut führt DORA zusammen mit ISO 27001 als Grundlage in der Edition Professional. Sie umfasst zehn Nutzer und 25 Lieferanten. Mit vielen IKT-Dienstleistern oder mehreren Gesellschaften ist Enterprise mit unbegrenzter Zahl an Lieferanten die passende Wahl. Ist ISO 27001 dabei, gibt es auf DORA einen dauerhaften Nachlass.

Lizenz je Framework, Mindestlaufzeit ein Jahr, monatlich oder jährlich zahlbar. Alle Preise, Rabatte und einen Rechner finden Sie auf der Preisseite. Kosten einer Zertifizierungs- oder Prüfstelle kommen getrennt hinzu.

Fragen und Antworten

Fragen zu Finanzdienstleister

Mehr im FAQ oder direkt über unser Kontaktformular.

Was ist der vereinfachte IKT-Risikomanagementrahmen, und gilt er für uns?

Art. 16 DORA sieht für bestimmte kleinere Finanzunternehmen einen vereinfachten Rahmen vor, etwa für kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen, nach EU-Recht ausgenommene Zahlungs- und E-Geld-Institute und kleine Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Die Anforderungen sind dort schlanker, entfallen aber nicht. Ob Sie dazugehören, ergibt sich aus Ihrer Erlaubnis. Im Zweifel klären Sie das mit Ihrer aufsichtsrechtlichen Beratung.

Reicht unser ISO-27001-Zertifikat für DORA?

Nein, aber es hilft deutlich. Viele Grundlagen sind vorhanden. Es fehlen typischerweise das Informationsregister, die Klassifizierung von Vorfällen nach den Kriterien der technischen Standards, die Mindestinhalte für Verträge mit IKT-Dienstleistern und ein Testprogramm im Sinne von DORA. In Sightadel sehen Sie, welche Nachweise bereits an beiden Frameworks hängen.

Können wir das Informationsregister direkt aus Sightadel einreichen?

Sightadel ist nicht an die Meldeplattform der BaFin angebunden. Die Angaben für das Register pflegen Sie im Modul Anbieter und exportieren sie. Die Einreichung im vorgegebenen Format und Zeitfenster erfolgt über die Plattform der BaFin.

Wie behandeln wir Dienstleister, die keine Vertragsanpassung akzeptieren?

Dokumentieren Sie den Stand, die Gespräche und Ihre Risikobewertung. Für Funktionen, die nicht kritisch oder wichtig sind, ist das Risiko oft tragbar. Bei kritischen oder wichtigen Funktionen gehört die Frage vor das Leitungsorgan, einschließlich der Ausstiegsstrategie. Sightadel hält Entscheidung, Begründung und Wiedervorlage fest.

Wer sollte in Sightadel mitarbeiten?

Meist die Informationssicherheit als Admin, Auslagerungsmanagement, Einkauf und IT-Betrieb als Contributor und das Leitungsorgan als Viewer. Die interne Revision liest als Viewer mit. Externe Prüfer erhalten einen Zugang als Auditor: lesen, kommentieren, nach Freigabe bearbeiten, nie löschen. Ihre externe Beratung laden Sie als Consultant ein.

Sightadel ist selbst ein IKT-Dienstleister. Wie passt das zusammen?

Richtig, und deshalb gehört Sightadel in Ihr Register. Sightadel wird in Deutschland betrieben. Mit jedem Kunden schließen wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

Hilft Sightadel bei der Vorbereitung auf eine Prüfung durch die BaFin?

Sightadel sorgt dafür, dass Rahmen, Beschlüsse, Tests, Register und Befunde mit Datum und Verantwortlichem belegt sind und Prüfer einen eigenen Zugang erhalten. Aufsichtsrechtliche Beratung ersetzt Sightadel nicht. Für schwierige Fragen buchen Sie bei Bedarf ein Beratungspaket in der App dazu.

Fachlich geprüft am 8. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Norm bzw. Gesetz in der geltenden Fassung.

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