Verordnung und technische Standards: was wo steht
Die Verordnung selbst legt die Grundsätze fest. Die Einzelheiten stehen in technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards, die die europäischen Aufsichtsbehörden entworfen und die EU-Kommission erlassen hat. Wer DORA umsetzt, arbeitet deshalb immer mit mehreren Texten parallel. Die wichtigsten betreffen den IKT-Risikomanagementrahmen und seine vereinfachte Variante, die Klassifizierung von Vorfällen und Cyberbedrohungen, Inhalte, Formate und Fristen der Vorfallmeldungen, die bedrohungsorientierten Penetrationstests, die Vorlagen für das Informationsregister, die Richtlinie zu IKT-Dienstleistungen für kritische oder wichtige Funktionen und die Vergabe von Unteraufträgen.
Für die Praxis heißt das: Die Verordnung sagt, dass Sie einen Vorfall klassifizieren müssen. Erst der Standard nennt die Kriterien, etwa betroffene Kunden, Dauer, geografische Ausbreitung, Datenverluste und wirtschaftliche Auswirkungen, und legt fest, ab wann ein Vorfall als schwerwiegend gilt. Ähnlich beim Register: Welche Felder es hat und wie es aufgebaut ist, ergibt sich aus den Vorlagen des Durchführungsstandards.
Hinzu kommen Leitlinien und Fragen-und-Antworten der europäischen Aufsichtsbehörden sowie Veröffentlichungen der BaFin, etwa zu Meldewegen und Einreichungsfenstern. Diese Texte ändern sich häufiger als die Verordnung. In Sightadel ist jeder Prüfpunkt mit dem Artikel verknüpft, auf den er sich bezieht. Wo ein Standard Details vorgibt, nennt der Prüfpunkt den erwarteten Nachweis. Die maßgebliche Fassung prüfen Sie im Zweifel bei der Aufsicht nach.
Das Informationsregister in der Praxis
Das Register ist der Teil von DORA, den die meisten Unternehmen unterschätzt haben. Es verlangt nicht einfach eine Vertragsliste, sondern ein strukturiertes Verzeichnis: Welche IKT-Dienstleistung bezieht das Unternehmen von wem, auf Grundlage welchen Vertrags, für welche Funktion, ist diese Funktion kritisch oder wichtig, wo werden Daten verarbeitet, wie leicht wäre der Dienstleister zu ersetzen, und welche Unterauftragnehmer stehen in der Kette dahinter. Das Register wird auf Ebene des Einzelunternehmens und, bei Gruppen, konsolidiert geführt.
Die BaFin fordert das Register einmal jährlich zu einem Stichtag an. Die Einreichung läuft über ihre Melde- und Veröffentlichungsplattform in einem festgelegten Zeitfenster. Für die Meldung 2026 lag dieses Fenster im März. Ein Register gilt erst dann als eingereicht, wenn es die Validierungsregeln der europäischen Aufsichtsbehörden besteht. Fehlende Kennungen von Dienstleistern oder widersprüchliche Angaben zu Funktionen führen zu Zurückweisungen. Die europäischen Aufsichtsbehörden nutzen die Register auch, um kritische IKT-Drittdienstleister für die direkte EU-Aufsicht zu bestimmen.
Die eigentliche Arbeit liegt nicht im Ausfüllen, sondern im Zusammentragen. Angaben stehen verteilt in Verträgen, im Einkauf, in der IT und bei den Fachbereichen. Wer das Register nur zum Stichtag aktualisiert, sucht jedes Jahr von vorn. Sightadel setzt deshalb beim Modul Anbieter an: Jeder Dienstleister wird mit Vertrag, unterstützten Funktionen, Kritikalität, Standorten und Nachweisen gepflegt, sobald er beauftragt wird. Neue Verträge, Kündigungen und geänderte Unterauftragnehmer landen dort im Alltag, nicht im Frühjahr.
Kosten und interner Aufwand
DORA kostet vor allem Zeit von Menschen, die ohnehin ausgelastet sind: Informationssicherheit, Notfallmanagement, Einkauf, Recht, Revision und Leitung. Die Sightadel-Lizenz für DORA wird je Edition monatlich berechnet, dazu kommen Rabatte für mehrere Frameworks und Vorauszahlung. Alle Preise und einen Rechner finden Sie auf unserer Preisseite.
Externe Kosten entstehen an anderer Stelle und werden von den jeweiligen Anbietern selbst abgerechnet. Die größten Treiber sind erfahrungsgemäß drei Punkte. Erstens Vertragsanpassungen mit Dienstleistern, oft mit rechtlicher Begleitung. Zweitens das Testprogramm, besonders wenn Sie für TLPT bestimmt sind: Ein bedrohungsorientierter Test mit Bedrohungsanalyse, Red Team und Abschlussarbeit ist ein Projekt über Monate. Drittens die Datenerhebung für das Register, wenn Vertragsbestände unvollständig sind.
Wo sich sparen lässt: Wer ein ISMS nach ISO 27001 betreibt, muss Risikomanagement, Zugriffssteuerung, Backup und Vorfallbehandlung nicht neu erfinden. In Sightadel hängen vorhandene Nachweise an beiden Frameworks. Eine Zahl für die Überschneidung nennen wir bewusst nicht, weil sie vom Geltungsbereich abhängt. Beratung für die schwierigen Stellen, etwa die Bestimmung kritischer oder wichtiger Funktionen, buchen Sie bei Bedarf als Paket in der App dazu.
Verantwortung der Leitung, Sanktionen und Haftung
DORA legt die Verantwortung für das IKT-Risiko ausdrücklich in die Hände des Leitungsorgans. Es definiert und genehmigt den Rahmen, legt die Rollen fest, bestimmt den Risikoappetit für IKT-Risiken, genehmigt die Leitlinien zu Geschäftsfortführung und Drittparteien, stellt das Budget bereit und bildet sich regelmäßig fort. Delegieren lässt sich die Arbeit, nicht die Verantwortung. In Prüfungen wird deshalb gefragt, was die Leitung beschlossen hat, wie sie informiert wird und welche Schulungen ihre Mitglieder nachweislich absolviert haben.
Verstöße ahndet in Deutschland die BaFin nach dem nationalen Aufsichtsrecht, das zur Umsetzung der DORA-Sanktionsvorgaben angepasst wurde. Möglich sind Anordnungen, Bußgelder und bei schweren Mängeln weitergehende aufsichtsrechtliche Maßnahmen. Kritische IKT-Drittdienstleister unterliegen der direkten Aufsicht einer federführenden europäischen Behörde, die Empfehlungen ausspricht und Zwangsgelder verhängen kann, die sich am weltweiten Tagesumsatz bemessen.
Neben der Aufsicht zählt die zivilrechtliche Seite. Ein ungeregelter Dienstleisterausfall, eine verspätete Meldung oder ein nicht getestetes Backup kann Schadenersatzfragen gegenüber Kunden und Haftungsfragen gegenüber der Geschäftsleitung aufwerfen. Wie das im Einzelfall zu bewerten ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Sightadel gibt keine Rechtsberatung, sorgt aber dafür, dass Beschlüsse, Schulungen und Entscheidungen mit Datum und Verantwortlichem belegt sind.
Welche Dokumentation die Aufsicht erwartet
Eine abschließende Liste gibt die Verordnung nicht vor, aus Verordnung und Standards ergibt sich aber ein klarer Kern. Dazu gehören der dokumentierte IKT-Risikomanagementrahmen samt Strategie für die digitale operationale Resilienz, Leitlinien zur Informationssicherheit, zur Zugriffs- und Änderungssteuerung und zum Schwachstellenmanagement, eine Leitlinie zur IKT-Geschäftsfortführung mit Reaktions- und Wiederherstellungsplänen, Backup-Leitlinien mit Nachweisen getesteter Wiederherstellung, ein Prozess für das Vorfallmanagement mit Klassifizierungskriterien und Vorfallregister, das Testprogramm mit Ergebnissen, die Strategie für das IKT-Drittparteienrisiko, das Informationsregister und Ausstiegsstrategien für Dienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen.
Der Rahmen ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen, außerdem nach schwerwiegenden Vorfällen und nach Erkenntnissen aus Tests oder Prüfungen. Über diese Überprüfung wird ein Bericht erstellt, den die Aufsicht anfordern kann. Ebenso wichtig sind die Belege, dass Dokumente gelebt werden: Freigaben, Schulungsnachweise, Protokolle von Wiederherstellungstests, abgearbeitete Befunde aus Tests und Revision.
In Sightadel ist jedes dieser Dokumente einem Prüfpunkt zugeordnet, mit Version, Freigabe und Ablaufdatum. Läuft ein Nachweis ab, etwa ein jährlicher Wiederherstellungstest, erscheint er im Dashboard als offener Punkt. So ist der Stand nicht nur zum Prüfungstermin vollständig.
Testprogramm und TLPT richtig planen
Jedes Finanzunternehmen, das nicht unter den vereinfachten Rahmen fällt, braucht ein risikobasiertes Programm zum Testen der digitalen operationalen Resilienz. Dazu gehören je nach Umfeld Schwachstellenbewertungen und Scans, Quellcodeprüfungen, szenariobasierte Tests, Kompatibilitäts- und Leistungstests, Ende-zu-Ende-Tests und Penetrationstests. Systeme, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, werden mindestens jährlich angemessen getestet. Tester müssen unabhängig sein, intern oder extern.
Bedrohungsorientierte Penetrationstests, kurz TLPT, betreffen nur Unternehmen, die von der Aufsicht dafür bestimmt werden, und finden dann in der Regel alle drei Jahre statt. Sie folgen einem eigenen technischen Standard, der sich am europäischen TIBER-Rahmen orientiert. Ein TLPT läuft an Produktivsystemen, umfasst eine Bedrohungsanalyse, einen verdeckten Angriff durch ein Red Team und eine gemeinsame Nachbereitung. Die Aufsicht begleitet den Test und bestätigt am Ende seine Durchführung.
Häufig unterschätzt wird die Zeit nach dem Test. Befunde müssen bewertet, priorisiert und mit Fristen abgearbeitet werden, und die Aufsicht will den Fortschritt sehen. In Sightadel wird jeder Befund zum Problem mit Verantwortlichem und Fälligkeit. Den Test selbst führen spezialisierte Tester durch, Sightadel hält Planung, Ergebnis und Abarbeitung fest.
Zusammenspiel mit NIS2, ISO 27001 und bisherigen BaFin-Vorgaben
Für Finanzunternehmen ist DORA die speziellere Regelung gegenüber NIS2. Die Cybersicherheitspflichten erfüllen sie über DORA, nicht doppelt. In Gruppen mit Gesellschaften außerhalb des Finanzsektors können beide Regime nebeneinander gelten. Dann lohnt es sich, Maßnahmen und Nachweise nur einmal zu führen und beiden zuzuordnen.
Die bisherigen IT-Rundschreiben der BaFin für Banken, Versicherer, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Zahlungsinstitute wurden für Unternehmen im Anwendungsbereich von DORA durch die Verordnung abgelöst. Die BaFin hat dazu Hinweise veröffentlicht, wie sich bestehende Vorgaben, etwa zum Auslagerungsmanagement außerhalb der IKT, zu DORA verhalten. Welche Teile in Ihrem Haus weiter gelten, sollte vor der Lückenanalyse geklärt sein.
ISO 27001 ist keine Pflicht, aber ein bewährtes Gerüst. Ein Zertifikat zeigt, dass ein Managementsystem läuft, das DORA in großen Teilen trägt. Was DORA zusätzlich verlangt, sind vor allem Register, Meldefristen, Vertragsinhalte und das Testprogramm. Testate wie BSI C5 oder SOC 2 Ihrer Dienstleister sind wertvolle Belege bei deren Bewertung, ersetzen aber Ihre eigene Risikobeurteilung nicht.