Sightadel

Plattform · Lieferantenrisiko

Ihre Sicherheit endet nicht
an der eigenen Firewall.

Cloud-Dienste, IT-Dienstleister, Hosting: Ein großer Teil Ihrer Risiken liegt bei Anbietern. NIS2, DORA und ISO 27001 verlangen deshalb, dass Sie diese Risiken kennen und steuern. In Sightadel führen Sie alle Anbieter in einer Liste und bewerten jeden einzeln, mit nachvollziehbarer Begründung.

Alle Anbieter an einem Ort

Statt einer Tabelle pro Abteilung gibt es eine Liste mit Kategorie, Risiko und Status für jeden Anbieter.

Risiko vor und nach Maßnahmen

Das inhärente Risiko zeigt die Lage ohne Schutzmaßnahmen, das Restrisiko die Lage danach. Der Unterschied ist Ihre Wirkung.

Begründung statt Bauchgefühl

Risikotreiber zeigen, warum ein Anbieter so bewertet ist, etwa wegen der Daten, die er verarbeitet.

Jede Änderung im Verlauf

Angewendete, genehmigte und abgelehnte Minderungsmaßnahmen werden mit Zeitpunkt festgehalten.

So funktioniert es

In 4 Schritten eingerichtet.

  1. 1

    Anbieter hinzufügen

    Sie legen den Anbieter mit Namen, Kategorie und Land an.

  2. 2

    Kontext erfassen

    Sie halten fest, welche Daten der Anbieter verarbeitet und welche Sicherheitsfunktionen er bietet. Daraus ergibt sich das inhärente Risiko.

  3. 3

    Maßnahmen anwenden

    Minderungsmaßnahmen senken das Risiko. Sie werden angewendet und genehmigt oder abgelehnt. Das Ergebnis ist das Restrisiko.

  4. 4

    Regelmäßig überprüfen

    Über „Bewertung überprüfen“ aktualisieren Sie die Bewertung, zum Beispiel einmal im Jahr oder wenn sich die Leistung ändert.

Vorher – nachher

Was sich mit Lieferantenrisiko ändert.

Nicht die Arbeit verschwindet, sondern das Suchen, Nachfragen und Hinterherlaufen.

Ohne Sightadel

  • Jede Abteilung führt eigene Listen mit Dienstleistern, oft unvollständig.
  • Risiken werden nach Gefühl eingeschätzt, ohne nachvollziehbare Begründung.
  • Verträge und Auftragsverarbeitungsverträge liegen verstreut und laufen unbemerkt ab.
  • Ob eine Maßnahme das Risiko gesenkt hat, ist nirgends festgehalten.
  • Für jedes Framework wird die Lieferantenbewertung neu zusammengestellt.

Mit Sightadel

  • Alle Anbieter stehen in einer Liste mit Kategorie, Land, Risiko und Status.
  • Inhärentes Risiko und Restrisiko werden je Anbieter getrennt ausgewiesen.
  • Risikotreiber begründen die Bewertung, etwa verarbeitete Daten oder fehlende MFA.
  • Minderungsmaßnahmen werden angewendet, genehmigt oder abgelehnt und mit Zeitpunkt festgehalten.
  • Verträge und AVV liegen als Nachweis mit Gültigkeitsdatum im Archiv.
  • Eine Bewertung dient NIS2, DORA, ISO 27001 und DSGVO zugleich.

Lieferantenrisiko

Die Risikoanalyse je Anbieter

Für jeden Anbieter gibt es eine eigene Risikoanalyse mit Bewertung, Treibern, Lücken und Minderungsstrategien.

  • Inhärentes Risiko, z. B. 67,9, mit Einstufung
  • Restrisiko nach Maßnahmen, z. B. 46,68
  • Hinweis, um wie viele Punkte das Risiko gesenkt wurde
  • Verlauf aller Änderungen mit Zeitpunkt und Punktwirkung
  • Risikotreiber wie verarbeitete Datenkategorien oder fehlende MFA und Verschlüsselung
  • Minderungsmaßnahmen mit Status angewendet, genehmigt oder abgelehnt

Lieferantenrisiko

Welche Vorgaben das verlangen

Lieferantenrisiko ist in mehreren Regelwerken ausdrücklich gefordert. Wer die Bewertung einmal sauber führt, nutzt sie für alle.

  • NIS2: Sicherheit der Lieferkette
  • DORA: Management des IKT-Drittparteienrisikos
  • ISO 27001: Maßnahmen A.5.19 bis A.5.22
  • DSGVO: Auftragsverarbeitung nach Art. 28
  • ISO 9001: Steuerung extern bereitgestellter Leistungen
  • SOC 2: Management von Anbietern und Geschäftspartnern

Lieferantenrisiko

Typische Risikotreiber

Das Risiko eines Anbieters hängt vor allem davon ab, was er für Sie tut und wie gut er geschützt ist.

  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO
  • Finanz- und Zahlungsdaten
  • Authentifizierungsdaten
  • Multi-Faktor-Authentifizierung
  • Verschlüsselung gespeicherter und übertragener Daten

Im Detail

Lieferantenrisiko: was Sie wissen sollten.

So bauen Sie die Anbieterliste auf

Der erste Schritt ist der aufwendigste: herauszufinden, welche Anbieter es überhaupt gibt. Gute Quellen sind die Kreditorenliste der Buchhaltung, die Verträge im Einkauf, die Liste der Software-Abonnements und das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Fragen Sie zusätzlich die Fachabteilungen, denn viele Cloud-Dienste werden dort direkt gebucht.

Nicht jeder Anbieter ist für die Informationssicherheit relevant. Die Kantine und der Händler für Büromaterial gehören selten in die Bewertung. Entscheidend ist, ob ein Anbieter Zugang zu Ihren Daten, Systemen oder Räumen hat oder ob ein Ausfall Ihre eigene Leistung beeinträchtigt. Cloud-Dienste, IT-Dienstleister, Hosting, Lohnabrechnung und Software gehören fast immer dazu.

In Sightadel legen Sie jeden relevanten Anbieter mit Namen, Kategorie und Land an. Die Kategorie hilft beim Filtern und beim Vergleich ähnlicher Anbieter. Das Land ist wichtig, wenn personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Bestehende Listen müssen Sie nicht abtippen, denn Sightadel unterstützt den Import aus Excel-Dateien.

Planen Sie die Liste als lebendes Verzeichnis. Neue Anbieter kommen über den Einkauf dazu, alte fallen weg. Legen Sie fest, wer neue Anbieter meldet, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

Risiko nachvollziehbar bewerten

Die Bewertung eines Anbieters beginnt mit der Frage, was er für Sie tut. Daraus ergibt sich das inhärente Risiko, also das Risiko ohne Berücksichtigung von Schutzmaßnahmen. Ein Lohnbüro, das Gehalts- und Gesundheitsdaten verarbeitet, hat ein höheres inhärentes Risiko als eine Druckerei, die Flyer druckt.

Die Risikotreiber machen die Bewertung nachvollziehbar. Sie zeigen, welche Datenkategorien der Anbieter verarbeitet, etwa besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO, Finanz- und Zahlungsdaten oder Authentifizierungsdaten, und welche Sicherheitsfunktionen fehlen, etwa Multi-Faktor-Authentifizierung oder die Verschlüsselung gespeicherter und übertragener Daten.

Minderungsmaßnahmen senken das Risiko. Das kann eine vertragliche Regelung sein, ein Nachweis des Anbieters wie ein Zertifikat oder eine technische Maßnahme auf Ihrer Seite. Jede Maßnahme wird angewendet und genehmigt oder abgelehnt. Das Ergebnis ist das Restrisiko, und der Verlauf zeigt, welche Maßnahme wie viele Punkte bewirkt hat.

Wichtig ist die Freigabe. Ein Restrisiko, das niemand akzeptiert hat, ist nur eine Zahl. Legen Sie fest, wer welches Restrisiko akzeptieren darf, und halten Sie Ausnahmen mit Begründung fest.

Worauf Auditoren und Aufsicht achten

Bei der Lieferantensteuerung prüft der Auditor drei Dinge. Erstens, ob Sie wissen, welche Anbieter kritisch sind. Eine vollständige Liste mit Kategorien und Risikoeinstufung ist dafür der Beleg. Zweitens, ob Anforderungen an die Sicherheit vertraglich vereinbart sind, etwa im Auftragsverarbeitungsvertrag oder in einer Sicherheitsanlage zum Vertrag. Drittens, ob Sie die Anbieter regelmäßig überprüfen und nicht nur einmal bei Vertragsschluss.

In der Praxis wählt der Auditor einige Anbieter aus und fragt nach: Wie wurde dieser Anbieter bewertet? Welche Nachweise liegen vor? Wann war die letzte Überprüfung? Was passiert, wenn er ausfällt? Die Risikoanalyse in Sightadel beantwortet die ersten drei Fragen mit Bewertung, Treibern, Maßnahmen und Verlauf. Verträge, Zertifikate und Prüfberichte des Anbieters verknüpfen Sie als Nachweise.

Für Finanzunternehmen unter DORA kommt die Aufsicht hinzu. Sie erwartet ein vollständiges Informationsregister und besondere Sorgfalt bei Dienstleistern, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Auch Ausstiegsstrategien gehören dazu. Die Bewertung je Anbieter ist dafür eine Grundlage, ersetzt aber nicht die übrigen DORA-Pflichten.

Häufige Fehler in der Lieferantensteuerung

Der häufigste Fehler ist die einmalige Bewertung. Ein Anbieter wird bei Vertragsschluss geprüft und danach nie wieder. Dabei ändern sich Leistungen, Unterauftragnehmer und Sicherheitslage. Überprüfen Sie wichtige Anbieter mindestens jährlich und zusätzlich, wenn sich Leistung, Vertrag oder verarbeitete Daten ändern. In Sightadel starten Sie das über „Bewertung überprüfen“.

Ein zweiter Fehler ist der gleiche Aufwand für alle. Wer jeden Anbieter mit demselben umfangreichen Fragebogen prüft, bekommt keine oder schlechte Antworten. Richten Sie die Tiefe der Prüfung nach dem inhärenten Risiko. Für kritische Anbieter lohnt der Blick in Zertifikate und Prüfberichte, für unkritische reicht eine kurze Einordnung.

Drittens werden Zertifikate des Anbieters nicht gelesen. Ein ISO-27001-Zertifikat hilft nur, wenn sein Geltungsbereich die Leistung umfasst, die Sie nutzen. Prüfen Sie das und legen Sie das Zertifikat mit Gültigkeitsdatum als Nachweis ab.

Viertens fehlt der Blick auf den Ausfall. Neben der Vertraulichkeit zählt, was passiert, wenn ein Anbieter nicht mehr liefert. Halten Sie für kritische Anbieter fest, wie Sie in diesem Fall vorgehen.

Fragen und Antworten

Fragen zu Lieferantenrisiko

Mehr im FAQ oder direkt über unser Kontaktformular.

Was ist der Unterschied zwischen inhärentem Risiko und Restrisiko?

Das inhärente Risiko beschreibt die Lage ohne Schutzmaßnahmen. Das Restrisiko bleibt, nachdem Maßnahmen gewirkt haben. Entscheidend für Ihre Steuerung ist das Restrisiko.

Wie oft sollte ich Anbieter neu bewerten?

In der Praxis jährlich und zusätzlich, wenn sich die Leistung, der Vertrag oder die verarbeiteten Daten ändern.

Wo lege ich den Auftragsverarbeitungsvertrag ab?

Im Nachweis-Archiv. Dort hat er ein Gültigkeitsdatum und lässt sich mit den passenden Kontrollen verknüpfen.

Hilft die Bewertung auch für DORA?

Ja. DORA verlangt, dass Finanzunternehmen das Risiko ihrer IKT-Drittdienstleister steuern. Die Bewertung je Anbieter ist dafür eine Grundlage. Die weiteren DORA-Pflichten bearbeiten Sie im DORA-Framework.

Welche Anbieter muss ich für NIS2 bewerten?

Vor allem unmittelbare Anbieter und Dienstleister, deren Leistung Ihre Systeme und Daten betrifft, etwa Cloud-Dienste, IT-Dienstleister und Hosting. Richten Sie die Tiefe der Bewertung nach dem Risiko.

Kann ich meine bestehende Lieferantenliste übernehmen?

Ja. Sightadel unterstützt den Import aus Excel-Dateien. Prüfen Sie danach Kategorie und Land je Anbieter und ergänzen Sie den Kontext für die Bewertung.

Reicht ein Zertifikat des Anbieters als Nachweis?

Es ist ein guter Beleg, wenn das Zertifikat gültig ist und sein Geltungsbereich die Leistung umfasst, die Sie nutzen. Bei kritischen Anbietern ergänzen vertragliche Regelungen und eine regelmäßige Überprüfung die Bewertung.

Wer sollte Anbieter bewerten?

Am besten die Person, die den Anbieter fachlich betreut, zusammen mit Informationssicherheit oder Datenschutz. Die fachliche Seite kennt die Leistung, die Sicherheitsseite die Risiken. Das Restrisiko gibt frei, wer dafür zuständig ist.

Fangen Sie mit einer Norm an.

14 Tage, voller Zugriff, keine Zahlungsdaten. Was Sie anlegen, bleibt im bezahlten Plan erhalten.