Sightadel

Passgenaue Lösungen für B2C-Unternehmen

Ihre Kunden geben Ihnen ihre Daten.
Zeigen Sie, dass sie sicher sind.

Wer an Endkunden verkauft, verarbeitet viele personenbezogene Daten: Bestellungen, Konten, Zahlungen, Newsletter. Fragen von Kunden, Aufsicht und Presse kommen oft ohne Vorwarnung. Sightadel hilft, die Pflichten der DSGVO zu belegen, Fristen einzuhalten und im Trust Center offen zu zeigen, wie Sie mit Daten umgehen.

Ausgangslage

Wo Unternehmen wie Ihres stehen.

Im Endkundengeschäft entscheidet Vertrauen über den Kauf. Kunden geben Adresse, Zahlungsdaten und manchmal sehr persönliche Angaben preis. Sie erwarten, dass das Unternehmen damit sorgfältig umgeht, und sie haben Rechte, die sie zunehmend nutzen: Auskunft, Löschung, Widerspruch gegen Werbung.

Hinter einem Shop oder einer App steht meist eine ganze Reihe von Dienstleistern. Hosting, Zahlungsanbieter, Versand, Newsletter, Analyse, Kundenservice. Jeder davon verarbeitet Daten in Ihrem Auftrag und braucht einen Vertrag und eine Bewertung. Ein Vorfall bei einem dieser Dienstleister ist rechtlich auch Ihr Vorfall.

Eine Datenpanne trifft B2C-Unternehmen besonders hart. Neben der Meldung an die Aufsicht kann die Benachrichtigung vieler Kunden nötig sein, und das Thema landet schnell in den Medien. Wer vorher geübt hat, wer was entscheidet und wie gemeldet wird, verliert in diesem Moment keine Zeit.

Warum jetzt

Typische Anlässe, das Thema anzugehen.

01

Auskunfts- und Löschanfragen nehmen zu

Für Auskünfte gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat. Ohne festen Ablauf wird jede Anfrage zur Suche in mehreren Systemen.

02

Eine Datenpanne ist passiert

Meldepflichtige Verletzungen gehen möglichst binnen 72 Stunden an die Aufsicht. Bei hohem Risiko müssen auch die Betroffenen informiert werden.

03

Neue Dienstleister kommen dazu

Ein neues Newsletter-Werkzeug, ein Chat im Kundenservice, ein KI-Dienst. Jeder braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und eine Prüfung, wo die Daten liegen.

04

Die Aufsicht fragt nach

Nach einer Beschwerde verlangt die Datenschutzaufsicht Unterlagen, etwa das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder den Nachweis einer Einwilligung.

05

Partner und Marktplätze prüfen Sie

Zahlungsanbieter, Marktplätze und große Handelspartner fragen nach Sicherheitsmaßnahmen und Zertifikaten, bevor sie zusammenarbeiten.

06

Wachstum in neue Länder

Mit neuen Märkten kommen weitere Dienstleister, Sprachen und manchmal Datenübermittlungen in Drittländer. Die Dokumentation muss mitwachsen.

Relevante Frameworks

Was gilt – und was es hier konkret verlangt.

In eigenen Worten zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext in der geltenden Fassung.

DSGVOPflicht

Im Endkundengeschäft der wichtigste Rahmen. Dazu gehören Informationen nach Art. 13 DSGVO, eine Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung, Verträge mit Auftragsverarbeitern, Fristen für Betroffenenrechte und die Meldung von Datenpannen. Für Cookies und ähnliche Techniken gilt zusätzlich § 25 TDDDG.

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ISO 27001Sinnvoll

Gibt den technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO eine geprüfte Struktur. Ein Zertifikat zeigt Partnern und Kunden, dass eine unabhängige Stelle die Maßnahmen geprüft hat.

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NIS2Je nach Lage

Online-Marktplätze sind als Anbieter digitaler Dienste in Anlage 2 des BSIG genannt, ebenso etwa Post- und Kurierdienste. Ab mittlerer Größe gelten dann Registrierung, Risikomanagement und Meldepflichten. Ein klassischer Onlineshop ist kein Marktplatz im Sinne des Gesetzes.

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EU AI ActJe nach Lage

Setzen Sie KI im Kontakt mit Kunden ein, etwa einen Chatbot, gelten Transparenzpflichten: Menschen müssen erkennen können, dass sie mit einem KI-System sprechen. Die Pflichten hängen von Rolle und Einsatz ab.

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Empfohlene Reihenfolge

Womit Sie anfangen – und was danach kommt.

  1. 1

    Verarbeitungen erfassen

    Welche Daten erheben Sie wo, wofür und auf welcher Rechtsgrundlage? Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist die Grundlage für alles Weitere.

  2. 2

    Dienstleister prüfen

    Für jeden Dienstleister, der Kundendaten verarbeitet: Vertrag nach Art. 28 DSGVO, Standort der Daten, Unterauftragnehmer und eine Bewertung des Risikos.

  3. 3

    Abläufe für Anfragen und Pannen festlegen

    Wer nimmt Auskunfts- und Löschanfragen an, wer entscheidet über eine Meldung an die Aufsicht? Fristen und Zuständigkeiten stehen fest, bevor etwas passiert.

  4. 4

    Maßnahmen belegen

    Zugriffe, Verschlüsselung, Datensicherung und Schulungen bekommen Nachweise mit Datum. Mit ISO 27001 als Gerüst entsteht daraus ein prüfbares System.

  5. 5

    Offen zeigen

    Im Trust Center sehen Kunden und Partner, welche Maßnahmen Sie getroffen haben und welche Dienstleister beteiligt sind. Die Datenschutzerklärung bleibt Pflicht, das Trust Center ergänzt sie.

Schwerpunkt

Vertrauen, das man sehen kann

Endkunden lesen selten Richtlinien. Sie merken aber, ob ein Unternehmen auf Fragen schnell und klar antwortet.

Fristen sicher einhalten

Auskunfts- und Löschanfragen werden mit Eingang, Bearbeitung und Antwort festgehalten. Aufgaben mit Frist sorgen dafür, dass nichts liegen bleibt.

Datenpannen vorbereitet angehen

Wer entscheidet, wer meldet, wer informiert die Kunden? Ist der Ablauf vorher festgelegt und geübt, bleibt in den ersten Stunden Zeit für die Sache selbst.

Dienstleister im Griff

Alle Auftragsverarbeiter stehen in einer Liste mit Vertrag, Standort und Risiko. Fehlende Verträge und abgelaufene Nachweise fallen auf.

Sicherheit sichtbar machen

Das Trust Center zeigt Maßnahmen, Zertifikate und Dienstleister auf einer eigenen Seite. Partner, Presse und interessierte Kunden finden dort Antworten.

Aufwand und Dauer

Ehrlich geschätzt.

DSGVO-Grundlagen aufräumen1–3 Monate
Verzeichnis, Verträge mit Dienstleistern, Datenschutzhinweise und Löschfristen. Bei vielen Dienstleistern eher am oberen Ende.
Abläufe für Anfragen und Pannen2–4 Wochen
Zuständigkeiten, Fristen, Vorlagen für Antworten und eine Übung für den Ernstfall.
ISO 27001 bis zur Auditreife4–8 Monate
Für Unternehmen, die Partnern ein Zertifikat zeigen wollen. Die DSGVO-Maßnahmen fließen direkt ein.

Die Spannen sind Erfahrungswerte, keine Zusage. Den größten Einfluss haben die Zahl der Dienstleister, die Zahl der Länder und wie viele Systeme Kundendaten enthalten.

Was Sie lizenzieren · typisch Professional

Ein typisches B2C-Unternehmen mit Shop oder App führt die DSGVO in der Edition Professional, weil hinter dem Geschäft viele Dienstleister stehen. Sie umfasst zehn Nutzer und 25 Lieferanten. Lizenz für die DSGVO: ab 200 € im Monat. Kommt ISO 27001 hinzu, gibt es auf die DSGVO einen dauerhaften Nachlass. Mit wenigen Dienstleistern reicht oft Basic.

Lizenz je Framework, Mindestlaufzeit ein Jahr, monatlich oder jährlich zahlbar. Alle Preise, Rabatte und einen Rechner finden Sie auf der Preisseite. Kosten einer Zertifizierungs- oder Prüfstelle kommen getrennt hinzu.

Fragen und Antworten

Fragen zu B2C-Unternehmen

Mehr im FAQ oder direkt über unser Kontaktformular.

Brauchen wir als Onlineshop einen Datenschutzbeauftragten?

In Deutschland nach § 38 BDSG in der Regel, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl kann die Pflicht bestehen, etwa wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Die Einordnung im Einzelfall klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Welche Frist gilt für Auskunftsersuchen?

Grundsätzlich ein Monat ab Eingang. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen lässt sich die Frist um zwei weitere Monate verlängern. Die betroffene Person muss darüber innerhalb des ersten Monats informiert werden.

Wann müssen wir eine Datenpanne melden?

Meldepflichtige Verletzungen gehen ohne unangemessene Verzögerung und möglichst binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, werden auch sie benachrichtigt. Dokumentiert wird jede Panne, auch ohne Meldung.

Ersetzt ein Trust Center die Datenschutzerklärung?

Nein. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO bleiben Pflicht. Das Trust Center ergänzt sie um Sicherheitsmaßnahmen, Zertifikate und die Liste der Dienstleister.

Fällt unser Onlineshop unter NIS2?

Ein Shop, der eigene Waren verkauft, ist in der Regel kein Online-Marktplatz im Sinne des BSIG. Betreiben Sie eine Plattform, auf der Dritte verkaufen, kann das anders sein. Die Einordnung klären Sie mit Ihrer Beratung.

Hilft Sightadel bei Cookie-Bannern?

Sightadel stellt keine Cookie-Banner bereit. Sie halten fest, welche Techniken Sie einsetzen, auf welcher Grundlage und mit welchem Dienstleister, und verknüpfen die Dokumentation als Nachweis.

Fachlich geprüft am 26. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Norm bzw. Gesetz in der geltenden Fassung.

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