Kosten und interner Aufwand
Datenschutz verursacht laufende Kosten, keine einmaligen. Für das Werkzeug wird die Sightadel-Lizenz für die DSGVO je Edition monatlich berechnet, mit einem Jahr Mindestlaufzeit. Ist ISO 27001 oder ISO 9001 in Ihrer Sightadel-Lizenz, erhalten Sie auf die DSGVO einen dauerhaften Nachlass. Alle Preise und einen Rechner finden Sie auf unserer Preisseite.
Dazu kommt der Datenschutzbeauftragte, sofern Sie einen benennen müssen oder wollen. Er kann intern oder extern sein. Ein interner Beauftragter braucht Zeit, Fortbildung und einen Kündigungsschutz, der bei der Personalplanung zu beachten ist. Ein externer rechnet nach eigenem Modell ab. Beides ist unabhängig von Sightadel.
Der größte Posten ist der interne Aufwand für die Grunddokumentation: Verarbeitungsverzeichnis, Verträge mit Dienstleistern, technische und organisatorische Maßnahmen, Prozesse für Betroffenenanfragen und Datenpannen. Zwei bis vier Monate sind realistisch, wenn eine Person regelmäßig daran arbeitet und die Fachbereiche zuarbeiten. Danach geht es um Pflege: neue Verarbeitungen eintragen, Verträge prüfen, Löschfristen umsetzen, Beschäftigte schulen. Wer für Fragen im Einzelfall Unterstützung braucht, bucht Beratung als Paket in der App dazu. Eine Rechtsberatung ersetzt Sightadel nicht.
Bußgelder, Schadensersatz und Rechenschaftspflicht
Die DSGVO kennt zwei Bußgeldrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, etwa bei Verstößen gegen Pflichten zu Sicherheit, Verzeichnis oder Auftragsverarbeitung, und bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % bei Verstößen gegen Grundsätze, Rechtsgrundlagen oder Betroffenenrechte, jeweils der höhere Betrag. Die Aufsichtsbehörden bemessen Bußgelder im Einzelfall und berücksichtigen dabei auch, wie kooperativ und gut vorbereitet ein Unternehmen ist.
Mindestens ebenso relevant sind Schadensersatzansprüche betroffener Personen. Sie können auch für immaterielle Schäden geltend gemacht werden, etwa nach einer Datenpanne oder einer verspäteten Auskunft. Dazu kommen Anordnungen der Aufsicht, die eine Verarbeitung einschränken oder untersagen können, und Abmahnungen durch Wettbewerber, deren Zulässigkeit im Einzelfall umstritten ist.
Der Kern ist die Rechenschaftspflicht. Sie müssen nicht nur datenschutzkonform arbeiten, sondern es belegen können. Bei einer Beschwerde fragt die Aufsicht nach Verzeichnis, Rechtsgrundlage, Verträgen und Maßnahmen. Wer diese Unterlagen schnell und stimmig vorlegt, steht deutlich besser da. Genau dafür ist der Nachweisstand in Sightadel gedacht.
Welche Dokumentation verlangt wird
Einige Dokumente verlangt die DSGVO ausdrücklich: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung, die Dokumentation von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko und, wo nötig, die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Andere ergeben sich aus der Rechenschaftspflicht: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Datenschutzhinweise, Löschkonzept, Nachweise zu Einwilligungen, Abwägungen bei berechtigtem Interesse und Schulungsnachweise.
Das Verzeichnis ist das Rückgrat. Es beschreibt je Verarbeitung Zweck, Kategorien von Daten und Personen, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen und Maßnahmen. Wird es gut gepflegt, lassen sich Datenschutzhinweise, Löschkonzept und Auskünfte daraus ableiten. Wird es einmal erstellt und dann vergessen, beschreibt es nach zwei Jahren eine andere Organisation.
In Sightadel schlägt die Branchenvorlage typische Verarbeitungen vor, Sie bestätigen, ergänzen oder streichen. Verträge und Unterauftragnehmer pflegen Sie im Modul Anbieter, Maßnahmen als geführte Fragen mit Nachweis. Wiedervorlagen sorgen dafür, dass das Verzeichnis regelmäßig überprüft wird.
Betroffenenanfragen und Datenpannen im Alltag
Zwei Prozesse entscheiden im Alltag, ob Datenschutz funktioniert: der Umgang mit Anfragen betroffener Personen und mit Datenpannen. Auf eine Auskunftsanfrage müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen oder vielen Anfragen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich, wenn Sie das innerhalb der ersten Frist mitteilen und begründen. Die Auskunft umfasst die Daten selbst, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft sowie eine Kopie.
Damit das klappt, muss klar sein, wer Anfragen entgegennimmt, wie die Identität geprüft wird, wo überall Daten liegen und wer die Antwort freigibt. Anfragen kommen oft über unerwartete Wege: an den Vertrieb, über ein Kontaktformular, als Teil eines Arbeitsrechtsstreits.
Bei Datenpannen beginnt die 72-Stunden-Frist mit dem Bekanntwerden. Legen Sie fest, wer bewertet, ob ein Risiko für Betroffene besteht, wer meldet und wer die Betroffenen informiert. Ist zugleich ein NIS2-Vorfall gegeben, laufen beide Meldewege parallel. In Sightadel sind Zuständige und Vorlagen hinterlegt, Anfragen und Pannen werden mit Zeitpunkt und Bewertung als Nachweis erfasst.
Dienstleister, Cloud und Drittlandübermittlung
Kaum eine Organisation verarbeitet Daten nur selbst. Lohnabrechnung, E-Mail, CRM, Ticketsystem, Webanalyse und Hosting laufen bei Dienstleistern. Jeder davon, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und Sie müssen ihn sorgfältig ausgewählt haben. Dazu gehört, seine Maßnahmen und Unterauftragnehmer zu kennen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen eine Grundlage, etwa einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder Standardvertragsklauseln mit einer Bewertung der Lage im Zielland. Auch wenn ein Anbieter in der EU hostet, kann ein Zugriff aus einem Drittland möglich sein, etwa durch Support oder Konzernmutter.
Im Modul Anbieter erfassen Sie Dienstleister mit Vertrag, Unterauftragnehmern, Übermittlungen und Nachweisen samt Gültigkeitsdatum. Fehlende Verträge werden zu Aktionspunkten. Sightadel selbst ist in Deutschland entwickelt und gehostet, und jeder Kunde erhält einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Zusammenspiel mit ISO 27001, NIS2 und KI
Die DSGVO verlangt Sicherheit der Verarbeitung, sagt aber nicht im Detail, wie. Hier hilft ein ISMS nach ISO 27001: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Datensicherung, Protokollierung und Vorfallbehandlung sind dort systematisch geregelt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 lassen sich mit denselben Nachweisen belegen. Was ISO 27001 nicht abdeckt, sind Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Betroffenenrechte und Verarbeitungsverzeichnis.
Unter NIS2 fallende Einrichtungen nutzen Vorfallprozess, Lieferantensteuerung und Schulungen für beide Regelwerke. Wer KI mit personenbezogenen Daten einsetzt, bewertet Risiken für Betroffene in der Datenschutz-Folgenabschätzung und, falls eingeführt, in der Folgenabschätzung nach ISO 42001. Beide lassen sich gemeinsam führen, ersetzen sich aber nicht.
In Sightadel verknüpfen Sie einen Nachweis einmal mit allen passenden Anforderungen. Ihr interner oder externer Datenschutzbeauftragter arbeitet mit eigener Rolle mit. Im Trust Center zeigen Sie Kunden Maßnahmen, Dokumente und Unterauftragsverarbeiter, statt für jede Anfrage einen neuen Fragebogen auszufüllen.