Sightadel

EU-Verordnung · Datenschutz

Datenschutz, den Sie belegen können.
Nicht nur behaupten.

Sightadel führt Sie durch die Pflichten der DSGVO – vom Verarbeitungsverzeichnis über Auftragsverarbeitung und technische Maßnahmen bis zur Meldung von Datenpannen. Mit Branchenvorlagen aus langjähriger Beratungspraxis, einer KI als Formulierungshilfe und echten Beratern für die schwierigen Stellen.

Worum es geht

DSGVO in Kürze

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit Mai 2018 unmittelbar in der gesamten EU. In Deutschland ergänzt sie das Bundesdatenschutzgesetz. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte die betroffenen Personen haben.

Im Zentrum stehen die Grundsätze aus Art. 5: Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie Integrität und Vertraulichkeit. Dazu kommt die Rechenschaftspflicht. Sie müssen die Einhaltung nicht nur sicherstellen, sondern belegen können.

Die Frage lautet deshalb selten, ob die DSGVO gilt, sondern in welchem Umfang. Die meisten Organisationen haben Verzeichnis, Verträge und Maßnahmen irgendwo liegen. Das Problem ist der Zustand: verstreut, veraltet und bei einer Anfrage der Aufsicht nur mühsam zusammenzutragen.

01

Dokumentation vorhanden, aber veraltet

Das Verarbeitungsverzeichnis stammt aus 2018, die Dienstleisterliste stimmt nicht mehr. Sightadel macht daraus einen gepflegten Stand mit Wiedervorlage.

02

Kunden fragen nach Nachweisen

Als Auftragsverarbeiter beantworten Sie laufend Fragebögen zu technischen Maßnahmen und Unterauftragnehmern. Das Trust Center beantwortet die üblichen Fragen einmal für alle.

03

Datenschutz und Informationssicherheit getrennt

Die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden doppelt gepflegt, einmal für den Datenschutz, einmal für das ISMS. Ein Nachweis kann beides belegen.

Anforderungen

Was verlangt wird – und wie Sightadel hilft.

In eigenen Worten zusammengefasst. Maßgeblich ist immer der Originaltext in der geltenden Fassung.

Art. 5, 6, 24

Grundsätze, Rechtsgrundlage und Rechenschaft

Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage und folgt den Grundsätzen. Der Verantwortliche setzt geeignete Maßnahmen um und kann ihre Einhaltung nachweisen.

In SightadelGeführte Fragen zu Grundsätzen und Rechtsgrundlagen. Die Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten, Sightadel hält sie mit Begründung fest.

Art. 12–22

Betroffenenrechte

Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch – fristgerecht und nachvollziehbar.

In SightadelPrüfpunkte zu Datenschutzhinweisen, Prozess und Fristen für Anfragen. Vorlagen für Antworten liegen bereit, die Bearbeitung wird als Nachweis abgelegt.

Art. 25

Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen

Datenschutz wird schon bei Planung und Auswahl von Systemen berücksichtigt, Voreinstellungen erheben nur das Nötige.

In SightadelPrüfpunkte für Beschaffung und Entwicklung, verknüpft mit Ihren Freigabeprozessen. Entscheidungen werden mit Datum und Verantwortlichem dokumentiert.

Art. 28

Auftragsverarbeitung

Dienstleister, die Daten im Auftrag verarbeiten, werden sorgfältig ausgewählt und vertraglich gebunden, Unterauftragnehmer sind bekannt.

In SightadelIm Modul Anbieter erfassen Sie Dienstleister mit Vertrag, Unterauftragnehmern und Nachweisen samt Gültigkeitsdatum. Fehlende Verträge werden zu Aktionspunkten.

Art. 30

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ein Verzeichnis aller Verarbeitungen mit Zweck, Kategorien von Daten und Personen, Empfängern, Übermittlungen, Löschfristen und Maßnahmen.

In SightadelDie Branchenvorlage schlägt typische Verarbeitungen vor, Sie bestätigen, ergänzen oder streichen. Wiedervorlagen halten das Verzeichnis aktuell.

Art. 32

Sicherheit der Verarbeitung

Technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, mit regelmäßiger Überprüfung ihrer Wirksamkeit.

In SightadelMaßnahmen als geführte Fragen mit Nachweis-Verknüpfung. Ein Nachweis zur Zugriffskontrolle oder zum Backup belegt zugleich Anforderungen aus ISO 27001 oder NIS2.

Art. 33–34

Meldung von Datenpannen

Meldepflichtige Verletzungen gehen grundsätzlich binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde. Bei hohem Risiko werden auch die Betroffenen benachrichtigt. Jede Panne wird dokumentiert.

In SightadelMeldeweg, Zuständige und Bewertungskriterien sind vorab hinterlegt. Pannen werden mit Zeitpunkt, Bewertung und Maßnahmen erfasst, auch wenn keine Meldung nötig war.

Art. 35

Datenschutz-Folgenabschätzung

Für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko werden Risiken und Abhilfemaßnahmen vorab bewertet.

In SightadelLeitfragen helfen zu erkennen, wo eine Folgenabschätzung nötig ist. Die Bewertung selbst führen Sie, Sightadel gibt Struktur und hält das Ergebnis fest.

Art. 37–39

Datenschutzbeauftragter

Wo erforderlich, wird ein Datenschutzbeauftragter benannt, der Aufsichtsbehörde mitgeteilt und frühzeitig eingebunden.

In SightadelBenennung, Meldung und Beteiligung werden als Nachweis geführt. Interne oder externe Datenschutzbeauftragte arbeiten mit eigener Rolle in Sightadel mit.

Ablauf

Der Weg zum Ziel, Phase für Phase.

Zwei bis vier Monate für eine belastbare Grunddokumentation, wenn jemand im Haus die Sache betreibt. Danach ist Datenschutz ein laufender Zustand, kein Projekt mit Ende.

  1. 1
    Woche 1–3

    Bestandsaufnahme

    Verantwortliche festlegen, vorhandene Dokumente hochladen und den 45 Prüfpunkten zuordnen. Am Ende steht, was belegt ist und was fehlt.

  2. 2
    Woche 2–6

    Verarbeitungsverzeichnis

    Verarbeitungen mit Zweck, Rechtsgrundlage, Empfängern und Löschfristen erfassen. Die Fachbereiche liefern zu, die Struktur kommt aus der Vorlage.

  3. 3
    Woche 4–10

    Dienstleister und Verträge

    Auftragsverarbeiter erfassen, Verträge und Unterauftragnehmer prüfen, Lücken als Aktionspunkte anlegen.

  4. 4
    Woche 6–14

    Maßnahmen und Folgenabschätzung

    Technische und organisatorische Maßnahmen belegen, risikoreiche Verarbeitungen bewerten, wo nötig eine Folgenabschätzung durchführen.

  5. 5
    Woche 8–16

    Prozesse für Rechte und Pannen

    Abläufe für Betroffenenanfragen und Datenpannen festlegen, Zuständige benennen, einmal durchspielen.

  6. 6
    laufend

    Aktuell halten

    Wiedervorlagen für Verzeichnis, Verträge und Maßnahmen. Neue Verarbeitungen und Dienstleister kommen dazu, bevor sie in Betrieb gehen.

Startklar

10 Punkte, bevor Sie loslegen.

Wer diese Fragen früh klärt, spart später Wochen. In Sightadel sind sie als erste Aufgaben angelegt.

  1. Verantwortliche Person für Datenschutz ist benannt
  2. Geklärt, ob ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss
  3. Liste aller Dienstleister mit Zugriff auf personenbezogene Daten liegt vor
  4. Vorhandene Verträge zur Auftragsverarbeitung sind gesammelt
  5. Fachbereiche haben ihre Verarbeitungen gemeldet
  6. Datenschutzhinweise für Website, Bewerber und Beschäftigte sind gesammelt
  7. Ablauf für Auskunfts- und Löschanfragen ist skizziert
  8. Meldeweg für Datenpannen mit Zuständigen und Vertretung steht
  9. Übermittlungen in Drittländer sind erfasst
  10. Schulungstermin für Beschäftigte ist geplant

Arbeitsteilung

Deutlich weniger Aufwand. Aber nicht null.

Würde eine Software alles ausfüllen, erfüllte die Norm ihren Zweck nicht – und der Auditor würde es merken. Deshalb ist klar geregelt, was bei Ihnen bleibt.

Übernimmt Sightadel

  • 45 Prüfpunkte in sinnvoller Reihenfolge
  • Branchenvorlagen für Verzeichnis, Hinweise und Verfahren
  • KI-Entwürfe und Formulierungshilfe
  • Anbieterverwaltung mit Verträgen und Unterauftragnehmern
  • Ablaufdaten und Wiedervorlagen für jeden Nachweis
  • Trust Center für Kunden, die nach Ihren Maßnahmen fragen

Entscheiden Sie

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen festlegen
  • Risiken für Betroffene bewerten
  • Verträge mit Dienstleistern abschließen
  • Anfragen und Datenpannen fristgerecht bearbeiten
  • Rechtliche Einzelfragen mit Datenschutzbeauftragtem oder Rechtsberatung klären

Aus der Praxis

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden.

Aus langjähriger Beratungs- und Zertifizierungspraxis: Diese Stellen kosten die meiste Zeit oder führen zu Abweichungen im Audit.

1

Verzeichnis einmal erstellt, nie gepflegt

Neue Werkzeuge und Prozesse fehlen nach kurzer Zeit. Legen Sie eine Wiedervorlage fest und machen Sie das Verzeichnis zur Station jeder Beschaffung.

2

Fehlende Verträge zur Auftragsverarbeitung

Kleine Werkzeuge und Testzugänge werden oft übersehen. Gleichen Sie die Liste der Dienstleister regelmäßig mit Einkauf und IT ab.

3

Einwilligung als Allzweckgrundlage

Eine Einwilligung ist widerruflich und oft nicht die passende Rechtsgrundlage. Prüfen Sie je Verarbeitung, welche Grundlage trägt, und dokumentieren Sie das.

4

Löschfristen nur auf dem Papier

Ein Löschkonzept, das nie umgesetzt wird, ist ein Befund. Planen Sie Löschläufe und halten Sie fest, dass sie stattgefunden haben.

5

Datenpannen nicht dokumentiert

Auch Pannen ohne Meldepflicht müssen dokumentiert werden. Erfassen Sie jede mit Zeitpunkt, Bewertung und Maßnahmen.

6

Auskunftsanfragen ohne Ablauf

Wer erst bei der ersten Anfrage klärt, wo Daten liegen, verpasst die Monatsfrist. Legen Sie Zuständigkeit, Identitätsprüfung und Freigabe vorher fest.

Prüfung und Nachweis

Ein allgemeines DSGVO-Zertifikat gibt es nicht – die Aufsicht prüft

Zuständig sind die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, für bestimmte Bereiche der Bundesbeauftragte. Sie gehen Beschwerden nach, fordern Unterlagen an und können Bußgelder verhängen. Dazu kommen Kunden, die Sie als Auftragsverarbeiter prüfen, und interne oder externe Datenschutzbeauftragte. Sightadel zertifiziert nicht und gibt keine Rechtsberatung.

Wer prüft, erhält in Sightadel einen eigenen Zugang: Er liest, kommentiert und legt nach Ihrer Freigabe Einträge an oder bearbeitet sie, löschen kann er nichts. Das Aktivitätsprotokoll zeigt lückenlos, wer was wann erledigt hat, und im Trust Center zeigen Sie Kunden Maßnahmen, Dokumente und Unterauftragsverarbeiter. ISO 27001 ist eine bewährte, strukturierte Grundlage für die technischen Maßnahmen, aber keine Pflicht. Für externe Prüfungen wählen Sie einen Prüfer aus unserem unabhängigen Partnernetz oder einen eigenen. Für Audits fließt keine Provision – weder an uns noch an die Partner.

Zum unabhängigen Auditorennetz

Kosten und interner Aufwand

Datenschutz verursacht laufende Kosten, keine einmaligen. Für das Werkzeug wird die Sightadel-Lizenz für die DSGVO je Edition monatlich berechnet, mit einem Jahr Mindestlaufzeit. Ist ISO 27001 oder ISO 9001 in Ihrer Sightadel-Lizenz, erhalten Sie auf die DSGVO einen dauerhaften Nachlass. Alle Preise und einen Rechner finden Sie auf unserer Preisseite.

Dazu kommt der Datenschutzbeauftragte, sofern Sie einen benennen müssen oder wollen. Er kann intern oder extern sein. Ein interner Beauftragter braucht Zeit, Fortbildung und einen Kündigungsschutz, der bei der Personalplanung zu beachten ist. Ein externer rechnet nach eigenem Modell ab. Beides ist unabhängig von Sightadel.

Der größte Posten ist der interne Aufwand für die Grunddokumentation: Verarbeitungsverzeichnis, Verträge mit Dienstleistern, technische und organisatorische Maßnahmen, Prozesse für Betroffenenanfragen und Datenpannen. Zwei bis vier Monate sind realistisch, wenn eine Person regelmäßig daran arbeitet und die Fachbereiche zuarbeiten. Danach geht es um Pflege: neue Verarbeitungen eintragen, Verträge prüfen, Löschfristen umsetzen, Beschäftigte schulen. Wer für Fragen im Einzelfall Unterstützung braucht, bucht Beratung als Paket in der App dazu. Eine Rechtsberatung ersetzt Sightadel nicht.

Bußgelder, Schadensersatz und Rechenschaftspflicht

Die DSGVO kennt zwei Bußgeldrahmen: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, etwa bei Verstößen gegen Pflichten zu Sicherheit, Verzeichnis oder Auftragsverarbeitung, und bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % bei Verstößen gegen Grundsätze, Rechtsgrundlagen oder Betroffenenrechte, jeweils der höhere Betrag. Die Aufsichtsbehörden bemessen Bußgelder im Einzelfall und berücksichtigen dabei auch, wie kooperativ und gut vorbereitet ein Unternehmen ist.

Mindestens ebenso relevant sind Schadensersatzansprüche betroffener Personen. Sie können auch für immaterielle Schäden geltend gemacht werden, etwa nach einer Datenpanne oder einer verspäteten Auskunft. Dazu kommen Anordnungen der Aufsicht, die eine Verarbeitung einschränken oder untersagen können, und Abmahnungen durch Wettbewerber, deren Zulässigkeit im Einzelfall umstritten ist.

Der Kern ist die Rechenschaftspflicht. Sie müssen nicht nur datenschutzkonform arbeiten, sondern es belegen können. Bei einer Beschwerde fragt die Aufsicht nach Verzeichnis, Rechtsgrundlage, Verträgen und Maßnahmen. Wer diese Unterlagen schnell und stimmig vorlegt, steht deutlich besser da. Genau dafür ist der Nachweisstand in Sightadel gedacht.

Welche Dokumentation verlangt wird

Einige Dokumente verlangt die DSGVO ausdrücklich: das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Verträge zur Auftragsverarbeitung, die Dokumentation von Datenpannen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko und, wo nötig, die Benennung des Datenschutzbeauftragten. Andere ergeben sich aus der Rechenschaftspflicht: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, Datenschutzhinweise, Löschkonzept, Nachweise zu Einwilligungen, Abwägungen bei berechtigtem Interesse und Schulungsnachweise.

Das Verzeichnis ist das Rückgrat. Es beschreibt je Verarbeitung Zweck, Kategorien von Daten und Personen, Empfänger, Übermittlungen in Drittländer, Löschfristen und Maßnahmen. Wird es gut gepflegt, lassen sich Datenschutzhinweise, Löschkonzept und Auskünfte daraus ableiten. Wird es einmal erstellt und dann vergessen, beschreibt es nach zwei Jahren eine andere Organisation.

In Sightadel schlägt die Branchenvorlage typische Verarbeitungen vor, Sie bestätigen, ergänzen oder streichen. Verträge und Unterauftragnehmer pflegen Sie im Modul Anbieter, Maßnahmen als geführte Fragen mit Nachweis. Wiedervorlagen sorgen dafür, dass das Verzeichnis regelmäßig überprüft wird.

Betroffenenanfragen und Datenpannen im Alltag

Zwei Prozesse entscheiden im Alltag, ob Datenschutz funktioniert: der Umgang mit Anfragen betroffener Personen und mit Datenpannen. Auf eine Auskunftsanfrage müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats antworten. Bei komplexen oder vielen Anfragen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich, wenn Sie das innerhalb der ersten Frist mitteilen und begründen. Die Auskunft umfasst die Daten selbst, Zwecke, Empfänger, Speicherdauer und Herkunft sowie eine Kopie.

Damit das klappt, muss klar sein, wer Anfragen entgegennimmt, wie die Identität geprüft wird, wo überall Daten liegen und wer die Antwort freigibt. Anfragen kommen oft über unerwartete Wege: an den Vertrieb, über ein Kontaktformular, als Teil eines Arbeitsrechtsstreits.

Bei Datenpannen beginnt die 72-Stunden-Frist mit dem Bekanntwerden. Legen Sie fest, wer bewertet, ob ein Risiko für Betroffene besteht, wer meldet und wer die Betroffenen informiert. Ist zugleich ein NIS2-Vorfall gegeben, laufen beide Meldewege parallel. In Sightadel sind Zuständige und Vorlagen hinterlegt, Anfragen und Pannen werden mit Zeitpunkt und Bewertung als Nachweis erfasst.

Dienstleister, Cloud und Drittlandübermittlung

Kaum eine Organisation verarbeitet Daten nur selbst. Lohnabrechnung, E-Mail, CRM, Ticketsystem, Webanalyse und Hosting laufen bei Dienstleistern. Jeder davon, der Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet, braucht einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und Sie müssen ihn sorgfältig ausgewählt haben. Dazu gehört, seine Maßnahmen und Unterauftragnehmer zu kennen.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Übermittlungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Sie brauchen eine Grundlage, etwa einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder Standardvertragsklauseln mit einer Bewertung der Lage im Zielland. Auch wenn ein Anbieter in der EU hostet, kann ein Zugriff aus einem Drittland möglich sein, etwa durch Support oder Konzernmutter.

Im Modul Anbieter erfassen Sie Dienstleister mit Vertrag, Unterauftragnehmern, Übermittlungen und Nachweisen samt Gültigkeitsdatum. Fehlende Verträge werden zu Aktionspunkten. Sightadel selbst ist in Deutschland entwickelt und gehostet, und jeder Kunde erhält einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

Zusammenspiel mit ISO 27001, NIS2 und KI

Die DSGVO verlangt Sicherheit der Verarbeitung, sagt aber nicht im Detail, wie. Hier hilft ein ISMS nach ISO 27001: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Datensicherung, Protokollierung und Vorfallbehandlung sind dort systematisch geregelt. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 lassen sich mit denselben Nachweisen belegen. Was ISO 27001 nicht abdeckt, sind Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Betroffenenrechte und Verarbeitungsverzeichnis.

Unter NIS2 fallende Einrichtungen nutzen Vorfallprozess, Lieferantensteuerung und Schulungen für beide Regelwerke. Wer KI mit personenbezogenen Daten einsetzt, bewertet Risiken für Betroffene in der Datenschutz-Folgenabschätzung und, falls eingeführt, in der Folgenabschätzung nach ISO 42001. Beide lassen sich gemeinsam führen, ersetzen sich aber nicht.

In Sightadel verknüpfen Sie einen Nachweis einmal mit allen passenden Anforderungen. Ihr interner oder externer Datenschutzbeauftragter arbeitet mit eigener Rolle mit. Im Trust Center zeigen Sie Kunden Maßnahmen, Dokumente und Unterauftragsverarbeiter, statt für jede Anfrage einen neuen Fragebogen auszufüllen.

Was es kostet

Lizenz je Framework – offen und ohne Überraschungen.

Sie zahlen nur für die Frameworks, die Sie wirklich brauchen. Die Editionen unterscheiden sich in Kapazität und Reaktionszeit, nicht im fachlichen Umfang. Wer mehrere Frameworks führt, spart dauerhaft. Alle Preise, Rabatte und einen Rechner finden Sie auf der Preisseite.

Die Kosten der Zertifizierungs- oder Prüfstelle rechnet diese direkt mit Ihnen ab. Beratung buchen Sie bei Bedarf als Paket in der App dazu.

Arbeitsmaterial

Checklisten und Vorlagen zu weiteren Frameworks finden Sie unter Ressourcen.

Arbeitshilfen, keine Rechtsberatung.

Begriffe

Die wichtigsten Begriffe zu DSGVO.

Personenbezogene Daten
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, etwa Name, E-Mail-Adresse, Kundennummer oder IP-Adresse.
Verantwortlicher
Wer über Zwecke und Mittel einer Verarbeitung entscheidet und damit für die Einhaltung der DSGVO einsteht.
Auftragsverarbeiter
Dienstleister, der personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Verantwortlichen verarbeitet.
Verarbeitungsverzeichnis
Pflichtverzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Datenkategorien, Empfängern, Löschfristen und Maßnahmen.
Rechtsgrundlage
Die Erlaubnis, auf die sich eine Verarbeitung stützt, etwa Vertrag, rechtliche Pflicht, Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
TOM
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Verarbeitung, etwa Zugriffskontrolle, Verschlüsselung und Datensicherung.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Vorabbewertung von Risiken und Abhilfemaßnahmen für Verarbeitungen mit voraussichtlich hohem Risiko.
Datenpanne
Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, etwa Verlust, unbefugte Offenlegung oder Veränderung.
Drittland
Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Übermittlungen dorthin brauchen eine besondere Grundlage.
Standardvertragsklauseln
Von der EU-Kommission vorgegebene Vertragsklauseln, mit denen Übermittlungen in Drittländer abgesichert werden können.
Rechenschaftspflicht
Pflicht des Verantwortlichen, die Einhaltung der Grundsätze nicht nur sicherzustellen, sondern nachweisen zu können.

Fragen und Antworten

Fragen zu DSGVO

Mehr im FAQ oder direkt über unser Kontaktformular.

Bin ich von der DSGVO betroffen?

Fast immer, sobald Sie Daten von Kunden, Beschäftigten, Bewerbern, Lieferanten oder Website-Besuchern verarbeiten – unabhängig von der Größe. Ausgenommen ist nur die rein persönliche oder familiäre Nutzung. Einzelne Pflichten, etwa die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, hängen von weiteren Voraussetzungen ab.

Welche Bußgelder drohen?

Je nach Verstoß bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei schweren Verstößen bis zu 20 Mio. Euro oder 4 %, jeweils der höhere Betrag. Dazu kommen Schadensersatzansprüche betroffener Personen und Anordnungen der Aufsicht.

Gibt es ein DSGVO-Zertifikat?

Kein allgemeines. Die DSGVO sieht zwar Zertifizierungsverfahren vor, die von der Aufsicht genehmigt werden müssen, doch ein Zertifikat befreit nicht von der Verantwortung. Was zählt, ist Ihr dokumentierter Nachweisstand.

Wie schnell muss eine Datenpanne gemeldet werden?

Eine meldepflichtige Verletzung geht grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Aufsichtsbehörde. Besteht ein hohes Risiko für die Betroffenen, müssen auch sie benachrichtigt werden. Dokumentieren müssen Sie jede Panne, auch wenn Sie nicht melden.

Ersetzt Sightadel unseren Datenschutzbeauftragten?

Nein. Sightadel gibt Struktur, Vorlagen und Nachweisführung. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt bei Ihrem Datenschutzbeauftragten oder Ihrer Rechtsberatung. Beide können mit eigener Rolle direkt in Sightadel mitarbeiten.

Deckt ISO 27001 die DSGVO mit ab?

Teilweise. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 überschneiden sich stark mit Anhang A. Rechtsgrundlagen, Zweckbindung, Betroffenenrechte, Verarbeitungsverzeichnis und Folgenabschätzung finden in ISO 27001 keine Entsprechung.

Füllt die KI das Verarbeitungsverzeichnis aus?

Nur als Entwurf. Die KI schlägt typische Verarbeitungen Ihrer Branche vor und hilft beim Formulieren. Zwecke, Rechtsgrundlagen und Löschfristen entscheiden Sie selbst – sonst beschreibt das Verzeichnis eine andere Organisation als Ihre.

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

In Deutschland in der Regel dann, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Zahl gilt die Pflicht etwa bei umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten, bei systematischer Überwachung oder wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Der Beauftragte kann intern oder extern sein.

Wie lange haben wir für eine Auskunftsanfrage Zeit?

Grundsätzlich einen Monat ab Eingang. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich. Die betroffene Person müssen Sie darüber innerhalb des ersten Monats mit Begründung informieren.

Was kostet DSGVO-Compliance mit Sightadel?

Die Sightadel-Lizenz für die DSGVO wird je Edition monatlich berechnet; alle Preise finden Sie auf unserer Preisseite. Dazu kommen gegebenenfalls ein externer Datenschutzbeauftragter, der unabhängig abrechnet, und Ihr interner Aufwand für Grunddokumentation und Pflege. Ist ISO 27001 oder ISO 9001 in Ihrer Lizenz, erhalten Sie auf die DSGVO einen dauerhaften Nachlass.

Fachlich geprüft am 8. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Norm bzw. Gesetz in der geltenden Fassung.

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