Sightadel

Software · DORA

Eine DORA-Software für die laufende Aufsicht.
Nicht nur für den nächsten Stichtag.

Eine DORA-Software soll belegen, dass Ihr Institut die Verordnung über die digitale operationale Resilienz erfüllt: IKT-Risikomanagement mit Verantwortung des Leitungsorgans, Behandlung und Meldung von Vorfällen, Resilienztests und Steuerung der IKT-Drittparteien samt Informationsregister. Diese Seite zeigt, was eine Software dafür leisten muss, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten und wie Sightadel das umsetzt.

Ausgangslage

Worauf es bei der Software ankommt.

DORA gilt seit Januar 2025 für Finanzunternehmen in der ganzen EU. Die Verordnung ruht auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Behandlung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle, Testen der digitalen operationalen Resilienz, Steuerung des IKT-Drittparteienrisikos und freiwilliger Austausch von Bedrohungsinformationen. Technische Standards der europäischen Aufsichtsbehörden regeln die Einzelheiten, in Deutschland führt die BaFin die Aufsicht. Ein DORA-Zertifikat gibt es nicht.

Für eine Software sind vor allem vier Anforderungen prägend. Das Leitungsorgan genehmigt den IKT-Risikomanagementrahmen und trägt die Verantwortung (Art. 5–6). Vorfälle werden nach einheitlichen Kriterien klassifiziert, schwerwiegende gemeldet, die Erstmeldung spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme (Art. 17–19). Ein risikobasiertes Testprogramm gilt für alle, bestimmte Unternehmen führen zusätzlich mindestens alle drei Jahre bedrohungsorientierte Penetrationstests durch (Art. 24–27). Und das Informationsregister erfasst alle Verträge mit IKT-Dienstleistern (Art. 28).

Das Register ist meist der aufwendigste Teil, weil die Angaben in keinem Vertragsordner vollständig stehen. Eine DORA-Software sollte es aus der laufenden Pflege der Dienstleister entstehen lassen, nicht aus einer Sammelaktion vor dem Stichtag. Entscheidungen wie Risikoappetit, Einstufung kritischer oder wichtiger Funktionen und Ausstiegsstrategien bleiben beim Leitungsorgan.

Warum jetzt

Typische Anlässe, das Thema anzugehen.

01

Jährliche Einreichung des Registers

Die BaFin fordert das Informationsregister einmal jährlich zu einem Stichtag an. Wer es erst kurz vorher aktualisiert, sucht jedes Jahr von vorn.

02

Prüfung durch Revision, Abschlussprüfer oder Aufsicht

Gefragt wird nach dem Rahmen, seiner jährlichen Überprüfung, nach Testergebnissen und der Abarbeitung von Befunden. Belege mit Datum zählen, keine Absichtserklärungen.

03

Neuer oder gewechselter IKT-Dienstleister

Vor Vertragsschluss sind Risikobewertung und Prüfung der Vertragsinhalte nach Art. 30 nötig. Danach muss der Dienstleister ins Register.

04

Umstieg von Projekt-Tabellen

Die erste Welle lief als Projekt mit Tabellen und Laufwerksordnern. Für den laufenden Betrieb reicht das selten.

Relevante Frameworks

Was gilt – und was es hier konkret verlangt.

In eigenen Worten zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Originaltext in der geltenden Fassung.

DORAPflicht

Für Finanzunternehmen in der EU. In Sightadel 50 Anforderungen mit Artikelbezug und erwartetem Nachweis. Um bestehende Lücken zu schließen, vergehen typischerweise sechs bis zwölf Monate. Für bestimmte kleinere Unternehmen gibt es einen vereinfachten Rahmen.

Zum Framework →

IKT-Risikomanagement, Zugriffssteuerung, Backup und Vorfallbehandlung bauen auf denselben Grundlagen auf. Das Informationsregister hat in ISO 27001 keine Entsprechung.

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NIS2Je nach Lage

Für Finanzunternehmen geht DORA vor. Viele Maßnahmen decken sich, die Meldefristen unterscheiden sich im Startpunkt: DORA knüpft an die Einstufung, NIS2 an die Kenntnisnahme.

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BSI C5:2026Je nach Lage

Ein C5-Testat eines Cloud-Anbieters ist ein wertvoller Nachweis bei der Bewertung dieses Dienstleisters. Es ersetzt nicht die eigene Risikobewertung.

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DSGVOPflicht

Technische Maßnahmen und Auftragsverarbeitungsverträge greifen auf dieselben Dienstleisterdaten zurück. Ein Vorfall kann mehrere Meldepflichten auslösen.

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Empfohlene Reihenfolge

Womit Sie anfangen – und was danach kommt.

  1. 1

    Einordnung und Geltungsbereich

    Klären, welche Pflichten gelten, ob der vereinfachte Rahmen in Frage kommt und welche Funktionen kritisch oder wichtig sind.

  2. 2

    Lückenanalyse

    Die 50 Anforderungen geführt durchgehen, vorhandene Nachweise aus ISMS, Notfallmanagement und Einkauf zuordnen.

  3. 3

    Dienstleister und Register

    Dienstleister, Verträge, unterstützte Funktionen und Unterauftragnehmer erfassen. Bestehende Listen kommen per Excel-Import.

  4. 4

    Vorfallprozess und Meldewege

    Klassifizierungskriterien, Zuständigkeiten und Meldewege festlegen und einmal durchspielen.

  5. 5

    Lücken schließen und Verträge anpassen

    Aktionspläne mit Verantwortlichen und Fristen. Vertragsanpassungen dauern oft am längsten, weil die Gegenseite mitspielen muss.

  6. 6

    Testen und überprüfen

    Testprogramm durchführen, Rahmen jährlich überprüfen, Register aktuell halten. Danach kehren diese Schritte als Zyklus wieder.

Auswahl

Worauf Sie bei der Auswahl einer DORA-Software achten sollten

Viele Werkzeuge decken einzelne Säulen ab, etwa nur das Register oder nur das Vorfallmanagement. Prüfen Sie, ob die Software alle Pflichten zusammenhält und zu Ihrer Größe passt.

Artikelbezug je Anforderung

Jede Anforderung sollte auf den Artikel der Verordnung verweisen und den erwarteten Nachweis nennen. So lassen sich Fragen der Revision direkt zuordnen.

Register aus der laufenden Pflege

Dienstleister, Verträge, unterstützte Funktionen und Kritikalität sollten an einer Stelle gepflegt werden. Das Register darf kein separates Stichtagsprojekt sein.

Getrennte Meldefristen

Wer auch unter NIS2 oder DSGVO meldet, braucht saubere Trennung der Startpunkte. DORA knüpft an die Einstufung als schwerwiegend, NIS2 an die Kenntnisnahme.

Testprogramm mit Befundverfolgung

Tests sollten als wiederkehrende Termine geplant und Befunde mit Frist und Verantwortlichem verfolgt werden. Den bedrohungsorientierten Test selbst führen spezialisierte Tester durch.

Nachweise des Leitungsorgans

Genehmigung des Rahmens, Beschlüsse und Schulungen der Leitung sollten mit Datum abgelegt sein. Sie stehen bei jeder Prüfung am Anfang.

Verhältnismäßigkeit

Ein kleines Institut braucht dieselbe Pflicht, aber nicht denselben Apparat wie eine Großbank. Achten Sie darauf, dass die Software ohne lange Einführung nutzbar ist.

Aufwand und Dauer

Ehrlich geschätzt.

Kleines Institut im vereinfachten Rahmen3–6 Monate
Bis zu einem belastbaren Nachweisstand. Weniger Dokumentation, aber Register, Vorfallmeldung und Verträge gelten trotzdem. Den Ausschlag gibt meist die Zahl der Dienstleister.
Institut mit bestehendem ISMS4–8 Monate
Risikomanagement und Vorfallbehandlung stehen. Der Aufwand liegt bei Register, Vertragsanpassungen und Testprogramm.
Institut ohne strukturiertes ISMS6–12 Monate
Rahmen, Leitlinien, Prozesse und Register entstehen weitgehend neu. Vertragsanpassungen dauern oft am längsten.

Die Spannen sind Erfahrungswerte, keine Zusage. Das Informationsregister und die Vertragsanpassungen bestimmen meist das Tempo, nicht die Software.

Was Sie lizenzieren · typisch Professional

Ein typisches Institut führt DORA zusammen mit ISO 27001 als Grundlage in der Edition Professional. Mit vielen IKT-Dienstleistern oder mehreren Gesellschaften ist Enterprise die passende Wahl. Ist ISO 27001 dabei, kostet DORA dauerhaft weniger.

Lizenz je Framework, Mindestlaufzeit ein Jahr, monatlich oder jährlich zahlbar. Alle Preise, Rabatte und einen Rechner finden Sie auf der Preisseite. Kosten einer Zertifizierungs- oder Prüfstelle kommen getrennt hinzu.

Fragen und Antworten

Fragen zu DORA-Software

Mehr im FAQ oder direkt über unser Kontaktformular.

Brauche ich für DORA eine Software?

Die Verordnung schreibt keine Software vor. Sie verlangt einen dokumentierten Rahmen, ein vollständiges Informationsregister, nachvollziehbare Vorfallbehandlung und ein Testprogramm. Mit wenigen Dienstleistern geht das mit Tabellen. Mit vielen Verträgen, mehreren Beteiligten und jährlicher Einreichung lohnt sich ein System.

Excel oder DORA-Software?

Für die erste Einreichung haben viele Institute Tabellen genutzt. Jede Vertragsänderung, jeder neue Dienstleister und jeder Test muss dann von Hand nachgetragen werden. Bestehende Listen lassen sich in Sightadel importieren.

Was kostet eine DORA-Software?

Sightadel wird je Framework und Edition lizenziert, jährlich. Die aktuellen Beträge stehen auf der Preisseite. Ist ISO 27001 bereits lizenziert, kostet DORA dauerhaft weniger. Sie können 14 Tage kostenlos testen, ohne Zahlungsdaten.

Ersetzt die Software Berater oder Prüfer?

Nein. Sightadel führt durch die Anforderungen und hält den Stand fest. Berater wählen Sie aus dem Partnernetzwerk in der App oder bringen Ihren eigenen mit. Prüfungen durch Revision, Abschlussprüfer und Aufsicht bleiben unberührt. Sightadel zertifiziert nicht und erhält keine Provision.

Was entscheidet das Leitungsorgan selbst?

Es genehmigt den IKT-Risikomanagementrahmen, legt den Risikoappetit fest, beschließt die Einstufung kritischer oder wichtiger Funktionen und stellt Ressourcen bereit. Sightadel liefert Entwürfe und hält die Beschlüsse mit Datum fest. Die Entscheidungen trifft es selbst.

Führt Sightadel bedrohungsorientierte Penetrationstests durch?

Nein. Den TLPT führen spezialisierte Tester durch. Sightadel hält Planung, Ergebnis und die Abarbeitung der Befunde fest. Mehr zu den Anforderungen auf der Seite zu DORA.

Wo liegen unsere Daten?

Sightadel wird in Deutschland entwickelt und betrieben.

Fachlich geprüft am 10. Oktober 2026 · Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Norm bzw. Gesetz in der geltenden Fassung.

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14 Tage, voller Zugriff, keine Zahlungsdaten. Was Sie anlegen, bleibt im bezahlten Plan erhalten.